Gesetzesänderung verschärft Haftung von Händlern

Der Bundesrat hat zum 01.01.2018 das neue Gewährleistungsrecht als Gesetz verabschiedet. Die Änderungen zielen vor allem auf das Werkvertragsrecht und dort die Ausbau- und Einbaufälle. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF, in dem die Interassekuranz Sitt & Overlack zu dem Thema informiert. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich auf der HolzLand-EXPO persönlich beraten zu lassen. Sie finden den Stand der ISO / deas im Forum A, Stand FA_E_62

Download